Art. 99 - Sachverständigenbüro für IT
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Thomas Kühnert
Sachverständiger
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Art. 99 DSGVO
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Union
in Kraft.
Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
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